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Umgemeindung

Normalerweise gehört man zur Kirchengemeinde seines Erstwohnsitzes. Wenn Sie sich aber in Ihrer „alten“ Gemeinde wohlfühlen und dort bleiben möchten, gibt es die Möglichkeit, sich umgemeinden zu lassen, so dass Sie in Ihrer Heimatgemeinde bleiben können.

Unsere Gemeindesekretärin und unsere Pfarrerin sind Ihnen gerne bei einer Umgemeindung behilflich.

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