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Eintritt in die evangelische Kirche Götzenhain

AE

Oft wird darüber geredet, dass der Austritt aus einer Kirche eine einfache Angelegenheit ist. Was dabei zu selten gesagt wird: Auch der Eintritt ist für Getaufte leicht, denn auch hier sind in den letzten Jahren viele Vereinfachungen erfolgt.

Man muss heute nicht viel mitbringen. Am wichtigsten ist die Absicht zu Gott und zur Kirche gehören zu wollen. Darüber hinaus ist ein Ausweis nötig und, wenn vorhanden, eine Taufbescheinigung. Wer in früheren Jahren ausgetreten ist, sollte zudem das Datum wissen.

Denn eine einmal vollzogene Taufe wird nicht wiederholt oder erneuert. Die Bibel sagt, dass Gott in der Taufe ein unwiderrufliches Ja zu dem Getauften spricht. Diese Zusage nimmt Gott nicht zurück, auch wenn sich der Täufling später von ihm und von der Kirche abwendet.

 

Kirchenmitglieder haben unter anderem folgende Rechte:

- Sie können Patin oder Pate werden.

- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.

- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie z.B. Trauung und Bestattung.

 

Der Eintritt kostet nichts. Man ist aber kirchensteuerpflichtig, sofern man über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt.

Sollten Sie Interesse haben, bei uns Mitglied zu werden, können Sie sich gerne zu einem Gespräch bei uns melden.

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