Kollektenbons
"Ich halte es für ungerecht, dass treue Gottesdienstbesucher, die regelmäßig größere Summen in Gestalt von Kollekten spenden, hierfür keine Spenden- bescheinigung bekommen", beklagt sich ein Gemeindeglied bei unserem Kirchenvorstand.
Recht hat er. Ihm und anderen kann geholfen werden.
Seit 2001 können in der Evangelischen Kirchengemeinde Götzenhain Kollektenbons in die Kollekte gegeben werden. Neben klingenden Münzen und Geldscheinen liegen dann Kollektenbons im Wert von 1 €, 2 €, 5 € und 10 € in der jeweiligen Kollekte. Und die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher, die sie hineingelegt haben, freuen sich. Denn das Finanzamt gewährt für Spenden für kirchliche Zwecke eine steuerliche Abzugsfähigkeit. Entscheidend ist der Nachweis der Kollekte.
Kollektenbons - im Pfarrbüro mit entsprechender Quittung erworben - lösen das Problem:
Sie können einen Spendenbetrag von mindestens 25,00 € einzahlen. Sie erhalten darüber eine Zuwendungsbestätigung und Kollektenbons in entsprechender Stückelung. Die erworbenen Kollektenbons geben Sie dann beim sonntäglichen Gottesdienstbesuch für den Zweck Ihrer Wahl entweder in das Kollektenbehältnis, den Opferstock oder das Spendenbarometer; bitte achten Sie auf die Abkündigungen.
Zur Bestellung der Kollektenbons benutzen Sie bitte den als PDF-Datei erhältlichen Bestellschein zum Ausdrucken. Bestellzettel liegen auch im Eingangsbereich unserer Kirche aus.